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Informationen zur Schulschließung und Wiederaufnahme des Unterrichts aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage

Die Schule ist zur Zeit noch für die meisten Schülerinnen und Schüler geschlossen. Diejenigen, die zu Hause bleiben müssen, nehmen am häuslichen Lernen teil und erhalten verpflichtend zu erledigendes Arbeitsmaterial. Ab dem 27.04.2020 erfolgt eine stufenweise Wiederöffnung der Schule. Hierzu hat das Kultusministerium einen Zeitplan erstellt.

Stufenweise Wiederöffnung der Schule

Generell gilt, dass sich die in den Unterricht zurückkehrenden Schülerinnen und Schüler an die hygienischen Vorgaben halten müssen. Hierzu zählen u.a. regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Einhalten der Abstandsregeln sowie das zeitweise Tragen einer Gesichtsmaske.

Schüler, die nicht in der Lage sind, die Hygienestandards und das Abstandsgebot im Regelfall einzuhalten, nehmen am häuslichen Lernen teil. Wir werden in den einzelnen Klassen mit den Teams besprechen, für welche Schüler dies zutrifft und dann mit den Familien Kontakt aufnehmen.

Förderbereich Lernen

Ab dem 27. April 2020 hat die 9. Klasse des Förderbereichs Lernen wieder Unterricht, da die Vorbereitungen für die Abschlussprüfung laufen. Laut Zeitplan des Kultusministeriums ist die Wiederaufnahme des Unterrichts für die Klassen 5/6/7/8 für Ende Mai bis Mitte Juni vorgesehen. Bei jahrgangsübergreifenden Klassen bleiben die Schüler in ihrer Stammlerngruppe. Die Klassen sollen zur Einhaltung der Mindestabstände nicht als Ganzes kommen, sondern in Gruppen aufgeteilt werden, die im wochenweisen Wechsel unterrichtet werden. Die Einteilung und die Zeiten werden wir vornehmen und ihnen rechtzeitig mitteilen. Der Unterricht soll nach Möglichkeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr stattfinden.

Förderbereich Geistige Entwicklung

Für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung hat das Kultusministerium nun einen Zeitplan herausgegeben, in dem die Wiederaufnahme des Unterrichts für diesen Schulbereich geregelt ist. Das Ministerium unterscheidet nicht nach einzelnen Schuljahren, sondern nach den 3 Stufen Primarstufe (Jahrgänge 1-4), Sekundarstufe 1 (Jahrgänge 5-9) und Sekundarstufe 2 (Jahrgänge 10-12).

Die Jahrgänge 10-12 (Sekundarstufe II) starten hiernach am 11.5.2020. Laut Zeitplan des Kultusministeriums ist die Wiederaufnahme des Unterrichts für die Klassen der Jahrgänge 5-9 (Sekundarstufe I) sowie für die Jahrgänge 1-4 (Primarbereich) für Ende Mai bis Anfang Juni vorgesehen. Für die stufenübergreifenden Klassen suchen wir nach individuellen Lösungen. Ziel dabei ist, die bestehenden Lerngruppen nicht unnötig auseinander zu reißen.
Die Klassen sollen nicht als Ganzes kommen, sondern in 2 Gruppen aufgeteilt werden, die im wochenweisen Wechsel unterrichtet werden. Die Einteilung und die Zeiten werden wir vornehmen und ihnen rechtzeitig mitteilen. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Einhaltung der erforderlichen Hygieneregeln hat das Ministerium die Mittagessenausgabe untersagt. Der Unterricht wird daher vorerst von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr stattfinden.

Lernen zu Hause

Seit dem 22. April versorgen die Klassenteams die Schülerinnen und Schülern mit Unterrichtsmaterial für das Arbeiten zu Hause. Bei den Aufgaben handelt es sich um verbindlich zu erledigendes Material. Über den Art und Umfang der Aufgaben setzen sich die zuständigen Lehrkräfte noch mit Ihnen in Verbindung.

Umgang mit Risikogruppen

Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im „Home Office“ verbleiben. Auch Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Home Office“ gehen. Sie werden dann von uns mit Unterrichtsmaterial versorgt und lernen zu Hause.

Notfallbetreuung

Eine Notfallbetreuung wird weiterhin für Schülerinnen und Schüler bis zum 8. Schuljahrgang für die Zeit von 08.00 - 13.00 Uhr sowie ggf. bis 15 Uhr angeboten.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen und der Daseinsvorsorge tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und ver-gleichbare Bereiche,

- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

- besondere Härtefälle (etwa drohende Kündigung oder erheblichen Verdienstausfall) gehören dazu.

Ab dem 17.04.2020 wurden die Kriterien für die Notfallbetreuung erweitert:

Zukünftig sollen zudem Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden können. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Tele-kommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme ausgeschöpft worden sein. 

In jedem Fall wird die Aufnahme von Härtefällen bzw. von Schülerinnen und Schülern in psychosozialen Problemlagen und/oder in prekären Lebenssituationen im Einzelfall möglich sein.

Falls Sie Fragen zur Notfallbetreuung haben oder Ihr Kind anmelden möchten, setzen Sie sich hierzu bitte am Vortag bis 13 Uhr mit uns in Verbindung. Geben Sie bitte für Rückfragen Ihre Telefonnummer an.

In der Schule wird ein Ansprechpartner für Sie zu erreichen sein. Sie erreichen die Schule werktags in der Zeit von 8 - 14 Uhr unter Tel. 05471/540.

Außerdem können Sie uns über die E-Mail-Adresse notfallbetreuung@als-bohmte.de erreichen, um uns Ihr Anliegen zur Notfallbetreuung mitzuteilen.

Vordruck zur Beantragung der Notbetreuung im Mai

Vordruck zur Beantragung der Notbetreuung im Juni

Kultusminister Grant Hendrik Tonne erläutert zur schrittweisen Wiederöffnung der Schulen in seiner Mitteilung an Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte:

"Wir alle sind von der aktuellen Krise in eine Ausnahmesituation versetzt worden. Fast täglich ergibt sich aus der dynamischen Entwicklung eine neue Sachlage. Wir müssen uns immer wieder neu orientieren, umdenken und neue Wege gehen. Für eure und Ihre Bereitschaft, sich auf diese Herausforderungen einzulassen und sie konstruktiv mitzugestalten, danke ich herzlich! Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht nun der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Öffnung an. Viele Fragen und Sorgen werden artikuliert, sie alle werden von uns ernstgenommen und bestmöglich beantwortet. In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und –orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Phasen des Lernens in der Schule geben. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien jedoch realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben."

Link: Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen – Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Für Fragen von Eltern stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde mit ihren Hotlines und per Mail bereit:

Regionalabteilung Osnabrück 054177046-444 , service-os@nlschb.niedersachsen.de

Presseinformation vom 16.04.2020: Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen – Notbetreuung in Kitas wird ausgeweitet

Presseinformation vom 20.03.2020 zur Notbetreuung auch in den Osterferien

Presseinformation vom 13.03.2020 zur Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen

Fragen und Antworten zu Einrichtungsschließung und Notbetreuung für Schulen